Hausarztpraxis Berglen im Ärztehaus Oppelsbohm

E-Rezept ab 1.1.2024

E-Rezept

Ab sofort können wir Ihr Rezept als E-Rezept erstellen.
Ab Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Sie erhalten dann in der Praxis kein gedrucktes Rezept mehr.

Wie funktioniert das?

• Ihre Versichertenkarte haben Sie in diesem Quartal schon bei uns einlesen lassen
• Sie bestellen wie gewohnt Ihr Medikamentenrezept bei uns
• Sie brauchen nicht in der Praxis warten oder noch einmal wiederkommen, denn wenn der Arzt das Rezept freigegeben hat, können Sie direkt mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke gehen. Geben Sie uns zur Sicherheit 24 Stunden, bevor Sie in die Apotheke gehen.

In der Apotheke:

• Sie zeigen Ihre Versichertenkarte vor, die Apotheke steckt die Karte in ein Lesegerät und kann Ihr Rezept abrufen

Alternative:

• Wenn Sie die E-Rezept-App haben (fragen Sie Ihre Krankenkasse wie das geht), können Sie Ihr Rezept dort sehen, wenn es fertiggestellt wurde. Sie können dann das Rezept zu einer Apotheke schicken, oder Sie zeigen die App in der Apotheke vor.

Ausnahme:

• Privatrezepte und grüne Rezepte werden unverändert auf Papier ausgedruckt, hier ändert sich für Sie nichts.

Das E-Rezept ersetzt das Ihnen bekannte „rote“ Kassenrezept